Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2026 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 6-21VE für die Grundstücke Sachtlebenstraße 60, 64/66 sowie die Flurstücke 1550 und 1552 in Flur 11 (ehemalige Teltowwerft Zehlendorf) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf einzustellen. Der Beschluss vom
07. April 2009 zur Aufstellung des Bebauungsplans (ABl. vom 30.04.2009, S. 1091) ist damit aufgehoben.