Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2023 die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs mit der Bezeichnung „Gritznerstraße Nord“ für das Gebiet zwischen Paulsenstraße, Kreuznacher Straße, Bornstraße, Lepsiusstraße und Flemmingstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Steglitz, beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Gritznerstraße Nord“ ist in der nachfolgenden Karte abgebildet (siehe Anlage – Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Kataster).
Mit der Durchführung des Beschlusses wurde das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.