Carolina Böhm, Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, weist auf das neue Modellprojekt „Startbonus Pflegekind“ hin:
„Seit dem 01.01.2025 unterstützt das Land Berlin Pflegeeltern, die ihre Lohnarbeit zum Teil aussetzen, mit dem Pflegekinder-Bonus. Diese neue Förderung soll als Motivation dienen und die Pflegeeltern gleichberechtigt zu leiblichen Eltern in der frühen Phase der Kindheit unterstützen!“
„Startbonus Pflegekind“
Ab dem 1. Januar steht Pflegeeltern in Berlin der neue „Startbonus Pflegekind“ zur Verfügung. Das Modellprojekt zielt darauf ab, Pflegepersonen finanziell zu entlasten und insbesondere den fehlenden Anspruch auf Elterngeld auszugleichen. Im Rahmen dieses Programms erhalten Pflegepersonen, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, monatlich eine Unterstützung in Höhe von 924 Euro.
Der „Startbonus Pflegekind“ richtet sich vor allem an Alleinerziehende und Selbständige, um neue Pflegepersonen zu gewinnen und das Potenzial in dieser wichtigen Form der Kinderbetreuung auszuschöpfen. Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben ausschließlich Pflegepersonen in Berlin, deren Pflegekind noch nicht eingeschult ist. Zudem dürfen die Pflegepersonen höchstens 32 Stunden pro Woche berufstätig sein.
Für nähere Informationen und Beratung können sich Interessierte an die Pflegekinderdienste der Berliner Jugendämter oder an den Träger „Familien für Kinder gGmbH“ wenden.
- Familien für Kinder
- Pflegekinder Berlin – Berliner Informationsportal für Pflegefamilien und Interessierte
- Pflegekinderhilfe Steglitz-Zehlendorf
Voraussetzungen für den Anspruch auf den Startbonus Pflegekind:
- Sie sind die Hauptbetreuungsperson für ein Pflegekind, welches Sie dauerhaft aufgenommen haben.
- Sie nehmen ein nicht mit Ihnen verwandtes Pflegekind auf bzw. haben ab dem 1. September 2024 ein Kind in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII auf Dauer bei sich aufgenommen.
- Ihr Pflegekind ist im Vorschulalter.
- Sie wollen den Aufbau einer familiären Bindung zu Ihrem neuen Pflegekind intensiv begleiten.
- Sie haben dafür Ihre Arbeitszeit bereits reduziert (höchstens 32 Std. pro Wo. Arbeitszeit) oder reduzieren mit Antragstellung Ihre Arbeitszeit auf höchstens 32 Wochenstunden, um den Bedürfnissen Ihres Pflegekindes besser gerecht werden zu können.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin und haben ein Berliner Pflegekind aufgenommen.