Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlung

Abstrakte farbige Silhouetten

Die BVV ist kein echtes parlamentarisches Gremium, sondern nach der Berliner Verfassung ein “Organ der bezirklichen Selbstverwaltung”. Die Bezirksverordneten verrichten ihre Tätigkeit in der BVV ehrenamtlich und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Die BVV bestimmt als von den Wahlberechtigten des Bezirks gewähltes Organ der bezirklichen Selbstverwaltung die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks. Sie wählt das andere Organ, das Bezirksamt, bestehend aus dem Bezirksbürgermeister und 5 weiteren BezirksstadträtInnen. Als Teil der Verwaltung muss sich die BVV bei ihrer Tätigkeit an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften halten. Rechtswidrige Beschlüsse sind vom Bezirksamt zu beanstanden.

Die Befugnisse der BVV sind von denen des Bezirksamts zu unterscheiden: Verwaltungsbehörde des Bezirks ist allein das Bezirksamt. Deshalb ist eine Mitverwaltung der BVV außerhalb der ihr gesetzlich zugewiesenen Befugnisse – etwa in der Form genereller Zustimmungsvorbehalte – unzulässig. Die BVV hat vielmehr die Aufgabe, Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht). Nur in den der BVV gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten oder nach vorhergehender Initiative oder Kontrolle hat die BVV verbindliche Entscheidungsbefugnisse. Diese Rechte kann die BVV nur gegenüber dem Bezirksamt, aber nicht gegenüber Dritten wie Abgeordnetenhaus, Senat, Bundesbehörden usw. wahrnehmen. Daher müssen Initiativen oder Auskunftsbegehren der BVV immer über das Bezirksamt geleitet werden.

Die konkreten Entscheidungsbefugnisse der BVV sind im allgemeinen Bezirksverwaltungsrecht oder in anderen Berliner Spezialvorschriften gesetzlich aufgeführt. Sie dürfen nicht einem Ausschuss übertragen werden. Die Rechte des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Partizipation und Integration bleiben davon unberührt.

1. Entscheidung über den Bezirkshaushaltsplan und die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Der von der BVV beschlossene Bezirkshaushaltsplan ist rechtlich jedoch als Entwurf anzusehen. Er wird erst verbindlich, wenn ihn das Abgeordnetenhaus im Rahmen des Haushaltsgesetzes festlegt.

2. Entscheidungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von baurechtlichen Akten (z.B. Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen)

Die BVV beschließt über den Entwurf eines Bebauungsplans und über die Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Bebauungsplans. Sie kann über den Entwurf und die Rechtsverordnung in einem Beschluss entscheiden. Jede nachträgliche Änderung des Bebauungsplans bedarf der erneuten Entscheidung der BVV – auch, wenn die Voraussetzungen einer erneuten Auslegung des Bebauungsplans nicht vorliegen. Veränderungssperren sind “andere baurechtliche Akte” und müssen vor der Festsetzung als Rechtsverordnung durch das Bezirksamt von der BVV beschlossen werden.

3. Wahl von ehrenamtlich im Bezirk wirkenden Personen

- Bürgerdeputierte in Ausschüssen der BVV (auch im Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Partizipation und Integration)
- Mitglieder der Sozialkommissionen
- Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter
- Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher sowie sachkundige Personen
- Schiedsfrauen und -männer
- Mitglieder im Widerspruchsbeirat

Die BVV kann in Angelegenheiten, die ihr nicht durch Rechtsvorschrift zugewiesen sind, zunächst nicht verbindlich entscheiden. Sie hat jedoch das Recht, Verwaltungshandeln in einem derartigen Fall durch Ersuchen und Empfehlungen anzuregen.

Die BVV kann vom Bezirksamt über alle Angelegenheiten jederzeit Auskunft verlangen. Instrumente sind: Große Anfragen, Mündliche Anfragen, Kleine Anfragen, Berichtsauftrag in Form eines Beschlusses mit Terminsetzung usw.. Die weitere Ausgestaltung des Initiativ-, Kontroll- und Auskunftsrechts, die Rechte einzelner Bezirksverordneter bzw. der Fraktionen, allgemein das Verfahren in der BVV (und in den Ausschüssen) regelt die Geschäftsordnung, die rechtlich zwingend von der BVV zu beschließen ist.

Die Hauptarbeit der Bezirksverordneten wird in den Fachausschüssen geleistet.

  • Organigramm der Gremien der BVV Neukölln

    PDF-Dokument (148.4 kB) - Stand: 13.12.2023