Drucksache - 0831/XXI  

 
 
Betreff: Gesundheitsgefährdenden Hygienenotstand bei Vivantes Neukölln nicht länger dulden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEGesundheit
Verfasser:Aßmann, CarlaGüldner, Sabine
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Ausschussberatung
17.10.2023 
17. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
28.11.2023 
18. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
16.01.2024 
19. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Ges
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss vertagt 2
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Vivantes-Klinikum-Neukölln und dem zu Vivantes gehörigen Speisenverteilzentrum VZ2 in der Buschkrugallee ab Juli 2023 regelmäßig und vor allem wieder ohne vorherige Ankündigung Hygienekontrollen durchzuführen.

Dem Gesundheitsausschuss ist Bericht zu erstatten.

 

Begründung: Im Vivantes-Klinikum Neukölln bestehen seit längerem gesundheitsgefährdende Hygienemängel. Die Reinigung des Krankenhauses erfolgt durch das Unternehmen Vivaclean, eine hundertprozentige Tochter des landeseigenen Krankenhausunternehmens. Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und Bezahlung bei Vivaclean und daraus resultierendem gravierenden Personalmangel erfolgt keine ordnungsgemäße Reinigung.

Nachdem im vergangenen Jahr Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt Neukölln im Vivantes-Klinikum Neukölln aufgrund gravierender hygienischer Mängel abgebrochen werden mussten, ist das Gesundheitsamt inzwischen dazu übergegangen, nur nach vorheriger Anmeldung beim zu kontrollierenden Objekt Begehungen durchzuführen. Diese Praxis ist mit wirksamer Hygienekontrolle nicht zu vereinbaren, da dann kurzfristig vor der Kontrolle einmalig Hygieneprobleme beseitigt werden, die ansonsten weiter bestehen. Das Bezirksamt trägt Verantwortung für eine wirksame Hygienkontrolle, gerade im sensiblen Bereich des Krankenhauses und seiner Versorgungzentren.

 
 

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