Drucksache - 0808/XXI  

 
 
Betreff: Besetzung der Schlichtungsstelle (Ombudsstelle) gem. §15a Bürgergeldgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:Szczepanski, BerndSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.05.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 0808/XXI

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurden die "Voraussetzungen für einen Schlichtungsmechanismus unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und insofern nicht weisungsgebundenen Person innerhalb oder außerhalb der Dienststelle" gemäß § 15a Bürgergeldgesetz von der Arbeitsagentur im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger geschaffen und hat die Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln ein entsprechendes Verfahren festgelegt?
  2. Welche Bemühungen unternimmt das Amt für Soziales zur Findung einer geeigneten Person, nachdem die bisherige Kandidatin aus Verärgerung über die Verzögerungstaktik des vormaligen Sozialstadtrates ihren Rückzug bekundet hat?
 
 

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