Drucksache - 0801/XXI  

 
 
Betreff: Nachwahl von ehrenamtlichen Mitgliedern des Milieuschutzbeirates
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.05.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Mitglieder:

 

CDU-Fraktion: Ken Augustin (ord. Mitglied)

 

SPD-Fraktion: Max von Chelstowski (ord. Mitglied)

 

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion: Tjado Stemmermann (stellv. Mitglied)

 

Begründung: Der Milieuschutzbeirat muss in jeder Wahlperiode neu gewählt werden, was mit der Drucksache 0569/XXI passiert ist. Die Wiederholungswahl macht nun die Nachwahl für aus der BVV ausgeschiedene Mitglieder bzw. die Neuwahl temporär ausgeschiedener Mitglieder notwendig.

Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln. Er setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der BVV, aus Mieter*inneninitativen, von Eigentümer*innenseite und aus Mieter*innenschutzorganisationen. Die vom Bezirksamt beauftragte Mieter*innenberatungen neben ebenfalls teil. Der Beirat tagt etwa zwei Mal jährlich.

Der Milieuschutzbeirat soll das Verwaltungshandeln prüfen und steht dem Bezirksamt beratend zur Seite. Er versucht widerstreitende Interessen abzubilden und verträgliche Lösungen zu finden. Er fordert dazu auf, kreative Ideen von allen Seiten in das Verwaltungshandeln einzubringen. Auf diese Weise begleitet der Beirat das Bezirksamt fachlich und empfiehlt gegebenenfalls Anpassungen. Das Bezirksamt möchte damit Fehlregulierungen vermeiden und sicherstellen, dass die entwickelten Genehmigungskriterien ihr Ziel erreichen.

 

Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine

 

Berlin-Neukölln, 23. Mai 2023

 

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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