Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0786/XXI
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Förderung auch über Drittmittel über 2023 hinaus gewährleistet bleibt.
-Zwischenbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 21. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 30. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Förderung auch über Drittmittel über 2023 hinaus gewährleistet bleibt.
In 2023 wurde das Gesundheitskollektiv aus Mitteln des Landesprogramm Integrierte Gesundheitszentren (LIG) von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) über das LaGeSo als Bewilligungsstelle gefördert. Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ist die Förderung des Gesundheitskollektivs auch in 2024 über das Landesprogramm vorgesehen. Die Bewilligung und Zahlbarmachung soll aber nicht mehr über das LaGeSO, sondern über das Bezirksamt Neukölln im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung erfolgen.
Die Mittel für die integrierten Gesundheitszentren im Rahmen des Landesprogramms wurden zwischenzeitlich zumindest für das 1. Halbjahr 2024 seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege freigegeben und den Bezirken im Rahmen der Auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Im Zuge dessen wurde seitens der Senatsverwaltung das zwischenzeitlich durchgeführte Interessenbekundungsverfahren zur Förderung des Integrierten Gesundheitszentrums durch das Gesundheitskollektiv Neukölln positiv beschieden, sodass der im Bezirk gestellte Antrag des Gesundheitskollektivs auf Zuwendung durch den Bezirk Neukölln positiv beschieden werden konnte.
Der Zuwendungsbescheid vom beinhaltet eine Fördersumme in Höhe von 200.000,00 € für den Zeitraum 01-2024 bis 06-2024. Dies entspricht 50 % der Maximalförderung eines Gesundheitszentrums für ein Jahr.
Zur Förderung des zweiten Halbjahres liegt noch kein Zuweisungsschreiben der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vor.
Das Bezirksamt informiert die BVV sobald ein neues Zuweisungsschreiben der Senatsverwaltung vorliegt und reicht zu gegebener Zeit einen Schlussbericht ein.
Berlin-Neukölln, 09. April 2024
Martin Hikel Hannes Rehfeldt Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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