Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0736/XXI
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 Bezirksverwaltungsgesetz entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die bezirkliche Anmeldung zur Städtebauförderung.
Die vom Stadtentwicklungsamt –Quartiersmanagement – in den Prioritätenlisten für die Quartiersmanagement Gebiete priorisierten Maßnahmen werden mit den veranschlagten Jahresraten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Aufnahme in die Programmplanung der Städtebauförderung gemäß §§ 164 a, 164 b des Baugesetzbuchs und § 25 AGBauGB angemeldet.
Das Quartiersmanagement wird bis Ende September des Jahres die Anträge zur Bewilligung der Fördermittel (Finanzierungszusagen) für die angemeldeten Maßnahmen in Höhe der Jahresraten stellen, soweit diese von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in die Programmplanung des Landes Berlin aufgenommen worden sind.
Berlin-Neukölln, den 28.03.2023
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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