Drucksache - 0736/XXI  

 
 
Betreff: Priorisierung und Anmeldung von Bauprojekten in Quartiersmanagement Gebieten für eine Förderung aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt für das Programmjahr 2024
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
29.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung – Dringlichkeit-
Beschluss

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 Bezirksverwaltungsgesetz entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die bezirkliche Anmeldung zur Städtebauförderung.

 

Die vom Stadtentwicklungsamt Quartiersmanagement in den Prioritätenlisten für die Quartiersmanagement Gebiete priorisierten Maßnahmen werden mit den veranschlagten Jahresraten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Aufnahme in die Programmplanung der Städtebauförderung gemäß §§ 164 a, 164 b des Baugesetzbuchs und § 25 AGBauGB angemeldet.

 

Das Quartiersmanagement wird bis Ende September des Jahres die Anträge zur Bewilligung der Fördermittel (Finanzierungszusagen) für die angemeldeten Maßnahmen in Höhe der Jahresraten stellen, soweit diese von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in die Programmplanung des Landes Berlin aufgenommen worden sind.

 

Berlin-Neukölln, den 28.03.2023

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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