Drucksache - 0456/XXI  

 
 
Betreff: Unabhängige Sozialberatung Neukölln verstärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Soz
Verfasser:Szczepanski, BerndLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Ausschussberatung
05.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie angesichts der existenzbedrohenden Steigerung der Lebenshaltungs- und Energiekosten die unabhängige Sozialberatung im Bezirk personell und zeitlich verstärkt und das Angebot erweitert werden kann. Die Verstärkung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung soll aus Mitteln „Schwerpunkte der Regierungspolitik (Nachbudgetierung 2023)" erfolgen. Dabei soll auf Mehrsprachigkeit geachtet werden, um allen Menschen im Bezirk den Zugang zur Beratung zu ermöglichen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie angesichts der existenzbedrohenden Steigerung der Lebenshaltungs- und Energiekosten die unabhängige Sozialberatung im Bezirk personell und zeitlich verstärkt und das Angebot erweitert werden kann. Dabei soll auf Mehrsprachigkeit geachtet werden, um allen Menschen im Bezirk den Zugang zur Beratung zu ermöglichen.

 

Begründung: Die steigenden Lebenshaltungskosten stellen für immer mehr Menschen im Bezirk eine Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen dar. Träger der Beratung berichten von stetig wachsender Zahl an Klienten, die insbesondere Unterstützung und Hilfe in Energiefragen suchen, so dass bereits Ratsuchende abgewiesen werden mussten. Eine Ausweitung der Beratungsangebote ist dringend notwendig, um von Armut und Existenzgefährdung betroffenen Menschen Handlungsmöglichkeiten zu erschließen.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie angesichts der existenzbedrohenden Steigerung der Lebenshaltungs- und Energiekosten die unabhängige Sozialberatung im Bezirk personell und zeitlich verstärkt und das Angebot erweitert werden kann. Die Verstärkung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung soll aus Mitteln „Schwerpunkte der Regierungspolitik (Nachbudgetierung 2023)" erfolgen. Dabei soll auf Mehrsprachigkeit geachtet werden, um allen Menschen im Bezirk den Zugang zur Beratung zu ermöglichen.“

 

Der in Rede stehende Beschluss wurde im Rahmen der Beschlussfassung hinsichtlich der Mittelverwendung aus der Globalsummenfortschreibung 2023 im Bezirksamt besprochen. Im Ergebnis war eine Stärkung der unabhängigen Sozialberatung aus bezirklichen Mitteln jedoch leider nicht möglich.

 

Daher wurde die zuständige Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales im November des vergangenen Jahres um Prüfung in ihrem Haus gebeten, ob die Möglichkeit einer Erhöhung der im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesenen Mittel gesehen wird.

In ihrer Antwort vom 17. Januar 2023 verwies Frau Senatorin Kipping darauf, dass mit der Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes zusätzliche Mittel für die unabhängige Sozialberatung im Rahmen des „Netzwerks der Wärme“ zur Verfügung gestellt werden. Darüberhinausgehende Zusagen gab es nicht.

Über diese Möglichkeit und die einzuhaltenden Bestimmungen im Rahmen einer Mittelbeantragung hat die Senatsverwaltung die Akteurinnen und Akteure in einem Gipfel am 21. September 2022 informiert.

Des Weiteren wurde auch in der 11. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses durch den zuständigen Sozialstadtrat dazu berichtet und darum gebeten, zusätzliche Bedarfe unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zu beantragen, so dass eine Aufstockung der im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesenen Mittel bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erbeten werden kann. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 14.02.2023

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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