Drucksache - 0388/XXI  

 
 
Betreff: Nachwahl eines ordentlichen Mitgliedes des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozBA/Soz
  Liecke, Falko
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
31.08.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Widerspruchsbeirat nach dem SGB IX und SGB XII beim Amt für Soziales des Bezirksamtes Neukölln die folgende Person als ordentliches Mitglied:

 

Peter McCarthy (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. - SALIDA.Caritas-Nachsorge)

 

und

 

folgende Person als stellvertretendes Mitglied Steffen Mehnert (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.) r die Dauer der laufenden Wahlperiode.

 

Begründung: Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII (Träger der Sozialhilfe) bzw. gemäß § 6 AG-SGB IX Berlin (Träger der Eingliederungshilfe) nur entscheiden, wenn „sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt“ wurden. Dem Widerspruchsbeirat gehören gemäß § 34 Abs. 3c AZG Vertretungen von Vereinigungen an, die Bedürftige betreuen. Das stellvertretende Mitglied Frau Christiane Stamm hat ihr Amt niedergelegt. Die Nachwahl ist daher erforderlich. Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass das bisherige ordentliche Mitglied Herr Steffen Mehnert - dem Widerspruchsbeirat zukünftig als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung stehen möchte (Nachfolge für Frau Christiane Stamm) und hat stattdessen Herrn Peter McCarthy als neues ordentliches Mitglied (Nachfolge für Steffen Mehnert) vorgeschlagen. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

 

Gesetzliche Grundlage:

     § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996

     § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

     § 6 Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB IX)

 

Berlin-Neukölln, 5. Juli 2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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