Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0388/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Widerspruchsbeirat nach dem SGB IX und SGB XII beim Amt für Soziales des Bezirksamtes Neukölln die folgende Person als ordentliches Mitglied:
Peter McCarthy (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. - SALIDA.Caritas-Nachsorge)
und
folgende Person als stellvertretendes Mitglied Steffen Mehnert (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.) für die Dauer der laufenden Wahlperiode.
Begründung: Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII (Träger der Sozialhilfe) bzw. gemäß § 6 AG-SGB IX Berlin (Träger der Eingliederungshilfe) nur entscheiden, wenn „sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt“ wurden. Dem Widerspruchsbeirat gehören gemäß § 34 Abs. 3c AZG Vertretungen von Vereinigungen an, die Bedürftige betreuen. Das stellvertretende Mitglied Frau Christiane Stamm hat ihr Amt niedergelegt. Die Nachwahl ist daher erforderlich. Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass das bisherige ordentliche Mitglied – Herr Steffen Mehnert - dem Widerspruchsbeirat zukünftig als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung stehen möchte (Nachfolge für Frau Christiane Stamm) und hat stattdessen Herrn Peter McCarthy als neues ordentliches Mitglied (Nachfolge für Steffen Mehnert) vorgeschlagen. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Gesetzliche Grundlage: § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) § 6 Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB IX)
Berlin-Neukölln, 5. Juli 2022
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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