Drucksache - 0361/XXI  

 
 
Betreff: Außerschulische Bildungsstätte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GrüneBA/Jug
Verfasser:FraktionsvorsitzendeNagel, Sarah
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
25.08.2022 
8. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.05.2024    31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung JHA
Auschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ein Konzept für eine eigene außerschulische politische Bildungsstätte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu erstellen und zu prüfen welche Fördermittel dafür beantragt werden können.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28.09.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden ein Konzept für eine eigene außerschulische politische Bildungsstätte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu erstellen und zu prüfen, welche Fördermittel dafür beantragt werden können. Der Antrag wurde intensiv geprüft. Hierzu fanden im Geschäftsbereich Jugend mehrere Sitzungen der Fachsteuerung Jugendförderung, der Sozialraumkoordinator:innen, der Regionalleitungen, der Jugendamtsleitung, des Finanzcontrollings und der zu diesem Zeitpunkt zuständigen Bezirksstadträtin statt.

 

gliche Standorte einer Bildungsstätte und Konzeptionen (zentral oder dezentral) wurden diskutiert und mussten letztlich aufgrund der Finanzierungsschwierigkeiten verworfen werden. Die Realisierung einer außerschulischen Bildungsstätte ist mit Mitteln der öffentlichen Haushalte in Zeiten knapper werdender finanzieller Ressourcen leider nicht machbar. Bezirkliche Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII kann lediglich Angebote der politischen Bildung für Neuköllner Kinder und Jugendliche finanzieren. Eine Jugendbildungsstätte wäre also über die Budgetierung der Kosten-Leistungs-Rechnung nicht refinanzierbar. Denkbar wäre allenfalls eine Umsetzung mit Drittmitteln (Landesmittel und/ohne langfristige Spenden/Sponsoren), die nachhaltig vorhanden sind und nicht aus dem Personal des Jugendamts und der Träger der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gespeist würden. Diese sind jedoch ebenfalls nicht in der für ein solches Projekt erforderlichen Höhe und Langfristigkeit absehbar.

 

Vielfältige Angebote der politischen Bildung finden jedoch sowohl in den Kinder und Jugendfreizeiteinrichtungen als auch durch curriculare Angebote statt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 11.04.2024

 

 

Martin Hikel Sarah Nagel

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen