Drucksache - 0247/XXI  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 4
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
04.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes vom 7.04.1994 (GVBl. S. 109) wird

 

Frau

Christine Schmidt-Statzkowski

 

r die Dauer von 5 Jahren für den Schiedsamtsbezirk 4 als Schiedsfrau gewählt.

 

Begründung: Gemäß §3 Abs. 3 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) wird eine Schiedsperson für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit von Frau Christine Schmidt-Statzkowski als Schiedsfrau ist am 03.10.2021 abgelaufen, so dass eine Neuwahl gemäß § 3 Abs. 1 BlnSchAG erforderlich wird.

Nach öffentlicher Bekanntmachung, dass sich interessierte Personen um das Amt einer Schiedsperson bewerben können, haben sich insgesamt sechs Personen um das Amt beworben.

 

Mit den Bewerber*innen wurden eingehende Gespräche über ihre Motivation und Einsatzbereitschaft gehrt, in denen sich das Bezirkswahlamt von der Eignung der Bewerber*innen als Schiedsperson überzeugen konnte. Es erfolgte eine Aufklärung über die mit dem Ehrenamt verbundenen Pflichten und Rechte. Aufgrund der in den Gesprächen gewonnenen Eindrücke wird seitens des Bezirkswahlamtes Frau Christine Schmidt-Statzkowski für den Schiedsamtsbezirk 4 vorgeschlagen.

 

Berlin-Neukölln, 26.04.2022

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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