Drucksache - 0196/XXI  

 
 
Betreff: Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Leppek, RolandLeppek, Roland
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
04.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage beantwortet
Antwort 0196/XXI

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Mitgliedern besteht der Neuköllner Bezirksbeirat für Menschen mit einer Behinderung gem. § 30 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) und welche zivilgesellschaftlichen Institutionen sind dort vertreten?
  2. Nach welchen Kriterien und in welchen Intervallen werden die Mitglieder des Bezirksbeirates für Menschen mit einer Behinderung durch das Bezirksamt berufen?
  3. In welcher Art und Weise gestaltet sich die Zusammenarbeit des Beirates mit dem Bezirksamt und inwieweit werden dessen Empfehlungen vom Bezirksamt berücksichtigt?
  4. Wie setzt sich die Neuköllner Koordinierungsstelle gem. §§ 18; 21 LGBG zusammen.
  5. Wie und wo kommt das Bezirksamt seinen Informations- und Dokumentationspflichten gem. § 18 Abs. 4 i.V. mit § 21 Abs. 1 sowie § 21 Abs. 4 LGBG nach?
 
 

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