Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0188/XXI
Der Ausschuss für Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich wieder verkehrsordnungswidrige Behinderungen von Fahrradfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden auch nach Meldung durch Privatpersonen verfolgt werden.
Begründung: Wie durch Zeitungsartikel bekannt wurde, verfolgt die Polizei Berlin Meldungen von Privatpersonen wegen Verkehrsverstößen seit dem 2. Halbjahr 2021 kaum noch. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, da Polizei und Ordnungsamt nicht in der Lage zu sein scheinen, die Verkehrssicherheit zu stärken. |
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