Drucksache - 0144/XXI  

 
 
Betreff: Entsiegelung: Kölner Damm Rückbau Endabschnitt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Stiermann, JanPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.02.2022 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung Ausschussberatung
10.05.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung vertagt   
14.06.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung vertagt   
13.09.2022 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
09.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
27.09.2022 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GUNK, VuT ff.
Ausschuss VuT vertagt 1
Ausschuss GUNK vertagt 1
Ausschuss GUNK vertagt 2
Ausschuss Beschluss GUNK
Ausschuss Beschluss VuT
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Verkehr und Tiefbau die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob der nicht mehr genutzte Straßenabschnitt des Kölner Damm (östlich Kreuzung Kölner Damm / Lipschitzallee / Ringslebenstr.) zurückgebaut und die entwickelte Fläche begrünt werden kann. Der Zuweg zum Mauerweg und Reiterhof ist dabei zu erhalten. Zur Finanzierung der Maßnahme wird das Amt gebeten beim Land zu prüfen, ob entsprechende Mittel beantragt werden können.

 

Begründung: Nach Schließung der Deponie Großziethen, hat die ehemalige Zufahrt am Kölner Damm keinerlei verkehrliche Funktion mehr. Auf Brandenburger Seite wurden die Zufahrtsstraßen bereits partiell zurückgebaut und entsiegelt. Im Bereich des ehemaligen Mauerstreifens und der angrenzenden Großziethener Feldmark haben sich attraktive Freiflächen entwickelt, die sehr intensiv von den Anwohnern genutzt und besucht werden. Der benannte Abschnitt des Kölner Damms wird derzeit als Parkplatz für die Anwohner, teilweise auch zur illegalen Ablagerung vom Abfällen genutzt. Der Zugang zu den umliegenden Freiflächen und zum Mauerweg ist kaum erkennbar. Der Fuß- und Radverkehr von Erholungssuchenden wird durch die unübersichtliche Situation beeinträchtigt. Der Rückbau und die Entwicklung einer Grünanlage auf den Flächen des entsiegelten Kölner Damms bieten die einmalige gestalterische Möglichkeit, einen attraktiven und wahrnehmbaren Zugang zu den angrenzenden Erholungsflächen zu schaffen. Gleichzeitig kann der sich anschließende Mauerweg verkehrlich besser angebunden und genutzt werden. Mit der Nutzung der Fläche als naturschutzfachliche Kompensationsfläche, vorzugsweise für Bauvorhaben im Bezirk Neukölln, eröffnen sich ggf. neben einer Finanzierung durch das Land Berlin auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten durch Vorhabenträger. Da sowohl die Entsiegelung als auch die nachfolgende Begrünung als Ausgleich angerechnet werden können, ist die benannte Teilfläche des Kölner Damm besonders gut dafür geeignet.

 
 

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