Drucksache - 0143/XXI  

 
 
Betreff: Wahlen zur Seniorenvertretung – Briefwahl erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBA/Soz
Verfasser:Wittke, FranzLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.02.2022 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Ausschussberatung
02.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.03.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Sozialausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum Berlin die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen.

 

Begründung: Das „Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz BerlSenG“ vom 25.Mai 2006 hat zum Ziel „die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu fördern…“. Dazu werden auf der bezirklichen Ebene alle fünf Jahre die Mitglieder für die bezirklichen Seniorenvertretungen gewählt, deren Vorsitzende die Landesseniorenvertretung Berlin bilden. Damit der im Gesetz formulierte Auftrag von der Seniorenvertretung politisch wirkungsvoll erfüllt werden kann, ist eine breite Unterstützung durch die angesprochene Bevölkerung, in Neukölln sind dies rund 23% der Gesamtbevölkerung, dringend erforderlich. Das ist bei einer beschämend niedrigen Wahlbeteiligung von 5,54 % (in Neukölln) nahezu ausgeschlossen. Die Gründe für die fehlende Beteiligung sind vielfältig. Einer dürfte die Schwierigkeit bei der Ausübung der Briefwahl sein. Diese ist nur möglich, wenn die Wahlberechtigten einen entsprechenden Wahlscheinantrag an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin stellen. Dies ist per Briefpost, Fax oder E-Mail möglich. Das setzt voraus, dass zum Teil hochbetagte Menschen, die oftmals in prekären finanziellen Verhältnissen leben, natürlich sowohl über die technischen Geräte als auch über die entsprechenden technischen Fähigkeiten verfügen. Auch das Porto von 0,85 € ist sicherlich für viele eine Hemmschwelle (vgl. Erhöhung des monatl. Regelsatzes um 3 € im Monat). Die Teilnahme an der Briefwahl zur Seniorenvertretung in den Bezirken sollte, wie bei anderen Wahlen auch, über frankierte, adressierte Rückumschlage möglich sein.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 5. öffentlichen Sitzung der XXI. Wahlperiode am 16.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum Berlin die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen.

 

Mit Schreiben vom 28. April 2022 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gebeten, zu prüfen, inwieweit eine finanzielle Ausstattung im Rahmen der nächsten Wahlen zur Seniorenvertretung dahingehend sichergestellt werden kann, dass zukünftig den Wahlbenachrichtigungen adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahl beigefügt werden können. Wie die zuständige Senatorin mit Schreiben vom 23. Mai 2022 mitteilte, wurde diese Bitte zum Anlass genommen, beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) die Kosten für diese adressierten und frankierten Umschläge zu erfragen. Das ITDZ Berlin teilte der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in diesem Zusammenhang mit, dass die Kosten für die Bedruckung von Kuverts mit Adresse und Freigabevermerk von 950.000 Exemplaren was der ungefähren Anzahl von Wahlberechtigten entspricht bei insgesamt 20.607,40 € liegen würde. Das Porto für die Rückantwort richtet sich nach den Preisen der Post. Pro Brief würden hier aktuell 0,85 € pro Brief anfallen. Bei 950.000 Wahlberechtigten würden die Kosten hierfür 807.500 € betragen. Hinzu könnten des Weiteren Kosten für das Einfügen von Einlegern sowie des Drucks von Bürgeranschreiben kommen. Demzufolge würden Zusatzkosten von mindestens 850.000 r die nächste Seniorenvertretungswahl entstehen, wenn frankierte und adressierte Umschläge den Wahlbenachrichtigungen beigefügt werden würden. Inwiefern der Haushaltsgesetzgeber diesen zusätzlichen Kosten zustimmen wird, kann seitens der Senatsverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Aus Sicht des Bezirksamtes kann dies mit Blick auf die weiter sinkende Wahlbeteiligung jedoch nur ein Baustein zur einer Stärkung der bezirklichen Seniorenvertretungen sein. Sie müssen vielmehr sichtbarer werden und relevanten Einfluss nehmen können. Beides ist bisher nicht gewährleistet. Daher wird sich das Bezirksamt auch über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hinaus für eine Weiterentwicklung des Seniorenmitwirkungsgesetzes einsetzen.

 

Berlin-Neukölln, 07.06.2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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