Drucksache - 0072/XXI  

 
 
Betreff: Antrag auf Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDHaushVerwKlimaNachh.
Verfasser:Potthast, JulianDr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
07.02.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.02.2022 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
16.03.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung_HVKN
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksbürgermeister und der Bezirksverordnetenvorsteher werden ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird.

 

Begründung: Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit.

Da die Mehrheit der Bezirksverordneten in der Sitzung vom 24. November 2021 keine Dringlichkeit des Anliegens feststellen wollte, folgt der Antrag erneut im regulären Verfahren.

 
 

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