Drucksache - 2363/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2020 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

überplanmäßige Ausgaben 1.700.339,23 EUR

 

außerplanmäßige Ausgaben 354.488,97 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 1.500.744,66 EUR

 

Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die anliegende Nachweisung enthält die Darstellung nach § 5 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2020/2021 der Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen, die die Betragsgrenze von 50.000 € überschreiten, sowie eine buchungsstellenscharfe Zusammenstellung der geleisteten Haushaltsüberschreitungen unterhalb dieser Betragsgrenze.

 

Rechtsgrundlagen: Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1, § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, § 5 Abs. 3 HG 20/21

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2020.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin-Neukölln, den 15. Juni 2021

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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