Drucksache - 2362/XX  

 
 
Betreff: Wahl einer Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Frau Melina Rademacher hat ihr Mandat als stellvertretende Bürgerdeputierte vorzeitig niedergelegt.

 

Dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss gehören u. a. gemäß § 35 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBl. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) als stimmberechtigte Mitglieder sechs Bürgerdeputierte an.

 

Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes (hier Verwaltungsbezirk Neukölln) wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Der HVD Berlin-Brandenburg hat Frau Marie Gabaud als Nachfolgerin von Frau Melina Rademacher benannt. Da die Position der Bürgerdeputierten aktuell nicht besetzt ist, wird Frau Gabaud als Bürgerdeputierte vorgeschlagen.

 

rgerdeputierte

 

Marie Gabaud

(„HVD Berlin-Brandenburg)

 
 

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