Drucksache - 2245/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs

Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen an. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Jugendhilfeausschuss selbst.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen. Es ist ebenfalls eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu berufen.

 

Herr Dieter Schürmann hat sein Mandat als stellvertretendes beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Der Träger Vielfalt e.V. hat Frau Aynur Toraman als Nachfolgerin von Herrn Dieter Schürmann als stellvertretendes beratendes Mitglied benannt.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme

 

Frau

Aynur Toraman

 
 

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