Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 2079/XX
Am Albert-Einstein-Gymnasium ist die Bereitstellung von Unterrichts-Ersatzflächen (Container) gemeinsam mit dem Abriss der maroden MUR laut Berliner Schulbauoffensive (BSO) – Schulbaufahrplan dem Bezirk als Aufgabenträger zugewiesen worden (siehe BSO Schulbaufahrplan, ID 5338, Kapitel 9810, Titel 73017). Da beides entgegen der bisherigen Planung nicht im Jahr 2020 stattfand, erklärte der Schulamtsleiter Herr Gebert auf dem Bezirkselternausschuss am 29.10.2020, dass die Bereitstellung von Ersatzflächen (eben in Form von Containern) erstens im Rahmen des im Rahmen des 100-Millionen-Euro-Schnellbauprogramms (statt SIWANA) finanziert und zweitens durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als Aufgabenträger ausgeführt. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird hier in Amtshilfe tätig und stellt für das gesamte Land die Container-Bauten. Allerdings besteht lt. Aussage von Herrn Gebert die besondere Problematik, dass die Baugenehmigung nicht für Neukölln gilt, da der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht für Neukölln genehmigen kann. Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1: Seit wann ist dem Bezirk bekannt, dass er selbst auf Aufgabenträger nicht in Erscheinung treten wird, sondern das Hochbauamt Charlottenburg-Wilmersdorf, und warum wird erst jetzt darauf reagiert?
Frage 2: Wie sehen das genaue Verfahren, die Schnittstellenprojekte und der Zeit- und Maßnahmenplan dieser Amtshilfe bis hin zur Umsetzung der Baugenehmigung der Ersatzflächen aus? Bitte aufschlüsseln nach
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