Drucksache - 1701/XX  

 
 
Betreff: Flächen- und ressourcensparendes Bauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Ausschussberatung
02.04.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen Telefonr.: 030 5679 5800 Meeting-ID: 605 049 768 im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
10.06.2020 
Fortsetzung der 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.06.2020 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SuW
Ausschuss Beschluss
Mitteilung vertagt 1
Mitteilung vertagt 2
Mitteilung vertagt 3
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei zukünftigen Bebauungsplänen die Prinzipien des flächen- und ressourcensparenden Bauens zur Anwendung zu bringen und entsprechende Festzungen zu treffen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften diesem Anliegen entgegenstehen. Im Rahmen der Vorstellung von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen sind die Ziele bezüglich der Anwendung des Prinzips „Flächen- und ressourcensparendes Bauen“ im jeweilig geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe dafür darzulegen.

 

Begründung: Energieeffizientes Bauen (Dämmung, (Heiz-)Energieeffizienzsteigerung) gehört bei Neubauten längst zum geforderten und geförderten Standard. Diese Effizienzsteigerungen werden derzeit jedoch durch steigenden individuellen Wohnraumbedarf und wachsende Wege zwischen Wohn- und Arbeitsort aufgefressen. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs wird seit Jahrzehnten diskutiert und gefordert. Die für eine Umsetzung erforderlichen Konzepte existieren auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Im Mai 2017 wurde mit der Kategorie „Urbanes Gebiet (MU)“ eine neue Baurechtskategorie in der Baunutzungsverordnung (§ 6a BauNVO) geschaffen. Sie soll vor dem Hintergrund des Vorrangs von Innenentwicklung und Bestandserneuerung vor einer Siedlungsexpansion der Idee einer nutzungsgemischten Stadt und einer Stadt der kurzen Wege baurechtlich Rechnung tragen. Wichtiges Merkmal ist die Nutzungsmischung, so dass Wohnen, Gewerbe, soziale, kulturelle und andere Einrichtungen nebeneinander bestehen können. Dabei muss das Verhältnis zwischen den Nutzungen nicht gleichgewichtig sein. Dies begünstigt die Nutzungsänderung z.B. von Gewerbeimmobilien zu Wohnungen ebenso, wie eine neue Stadtgestaltung auf Neubauflächen. Um das Ziel einer höheren Verdichtung zu erreichen, wird im „Urbanen Gebiet“ eine höhere Bebauungsdichte durch eine entsprechend hohe Grundflächenzahl (maximal 0,8 in Mischgebieten 0,6, in Kerngebieten 1,0) und Geschossflächenzahl (maximal 3,0 entspricht dem Kerngebiet) ermöglicht (§ 17 BauNVO). Flächenkonzentration in der Planung, verdichtetes Bauen, variable Grundrisse und gemeinschaftlich genutzte Räume sparen Geld, Zeit und Ressourcen. Die Integration von Kleingewerbe, Handwerk und Büroarbeitsplätzen ermöglicht kurze Wege.

 
 

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