Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1408/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes vom 7.04.1994 (GVBl. S. 109) wird
Frau Claudia Feiling
rückwirkend zum 04.01.2019 für die Dauer von 5 Jahren für den Schiedsamtsbezirk 5 als Schiedsfrau gewählt.
Begründung: Gemäß §3 Abs. 3 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) wird eine Schiedsperson für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit von Frau Feiling als Schiedsperson ist am 03.01.2019 abgelaufen, so dass eine Neuwahl gemäß § 3 Abs. 1 BlnSchAG erforderlich wird. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig. Frau Feiling übt das Schiedsamt seit 2014 und möchte dieses gern weiter ausüben. Gegenvorschläge liegen nicht vor.
Berlin-Neukölln, den 12.06.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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