Drucksache - 1342/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-2-1 („Grenzallee 37“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme SB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)   Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018r das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

c)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

d)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 07. Mai 2019

 

 

___________________     _____________________

Hikel        Biedermann

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht -

 

Der Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018r das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neulln, ist am 22.05.2019 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 20.07.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 19 auf Seite 470 verndet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs. Nr. 1342/XX) als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 27. August 2019

 

 

___________________ _____________________

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 
 

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