Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1342/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018 für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. b) Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. c) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben. d) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 07. Mai 2019
___________________ _____________________ Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
-Schlussbericht -
Der Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018 für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln, ist am 22.05.2019 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 20.07.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 19 auf Seite 470 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1342/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 27. August 2019
___________________ _____________________ Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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