Drucksache - 1248/XX  

 
 
Betreff: Untersagung weiterer Gastronomien in der Weserstraße/Reuterkiez
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Schrader, Gertrud 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
20.03.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Einwohneranfrage
Einwohneranfrage beantwortet
Antwort 1248/XX

Frage 1:

Welche sofortigen Maßnahmen wird der Bezirk als Konsequenz der Onlinebefragung

https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/2018/top51-hinweise.shtml durchführen zur Abwendung der erheblichen Störungen der Nachtruhe - verursacht durch die extrem hohe Dichte von Schankgewerbe, Spätis und Imbissen in der Weserstraße (die Platzierung des Reuterkiez liegt innerhalb der 50 lautesten Orte Berlins)?

 

Frage 2:

Wie und in welchem Zeitrahmen beabsichtig der Bezirk in dem Bereich Weserstraße Ecke Reuterstraße Maßnamen zu ergreifen, die eine Untersagung erneuter oder weiterer Anmeldungen von Schankgewerbe ermöglichen, beginnend mit dem anstehenden Wechsel der bisherigen Gastronomie im Haus Weserstraße 208 Ecke Nansenstraße, um so eine vielfältige Nahversorgung wieder zu ermöglichen und die erheblichen Störungen der Nachtruhe zu mindern?

 

Zu 1) Zitate aus: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/2018/top51-hinweise.shtml, https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/2018/download/TOP16.pdf

Es kann davon ausgegangen werden, dass in der Nachbarschaft der meisten Freiluftgaststätten in Berlin ab 22:00 Uhr erhebliche Belästigungen zu konstatieren sind.“

Und:

Zuständig für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind die Bezirksämter beziehungsweise die bezirklichen Umweltämter. Sie können sich bei (vermuteten) Verstößen entweder an die Bezirke direkt (….berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.250121.php) oder online an das Ordnungsamt wenden (…/ordnungs-amt.berlin.de...). Ferner können Sie sich bei akuter Belästigung direkt an die Polizei wenden, die gemäß § 3 des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin bei Verstößen für Ruhe sorgen kann.“

Ihnen ist bekannt, dass Anwohnende der Weserstraße Ecke Reuterplatz den (vermuteten) Verstößen auf dem hier angegebenen Wege seit nunmehr zehn Jahren begegnen, mit dem Ergebnis, dass die Belastungen keinesfalls geringer werden. Die Genehmigung neuer Schankgewerbe einschließlich Schankvorgärten ist absolut nicht gestoppt. Vorhandene Gastronomien einschließlich der Schankvorgärten kurbeln die Belastungen weiter an. Von Konsequenzen ordnungamtlicher Anzeigen spüren wir Anwohnende nichts, abgesehen von gerichtlichen Vorladungen zum Zweck der Überprüfung von Zeugenaussagen, die wir zwei Jahre zuvor getätigt hatten und vor Gericht unvorbereitet reproduzieren sollen. So gab die Vorladung gab keine Daten und keine Belange preis, was nicht zweckführend ist, wenn man sich zu Datum und Zeit äern soll. Wenn wir die Polizei rufen nimmt diese keine Lärmverstöße auf, mit dem Argument sie habe keine Messgeräte dabei.

 

Die benannten Instrumente zeigen absolut keine Wirkung, da es sich um ein strukturelles Problem handelt, das nicht im Kleinkrieg zwischen einzelnen Wirten und Anwohnenden gelöst werden kann. Diese Situation liegt in der Verantwortung der Stadtplanung und des Umweltamtes, die hier die Bedarfe und Rechte der Anwohnenden im Sinne einer Durchmischung der Gewerbe im Unterschied zur Kneipenmonokultur zu schützen hat ebenso wie deren Recht auf Nachtruhe.

Ich zitiere weiter aus dem oben genannten Text:

Fragestellungen, die die Stadtplanung betreffen können im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht beantwortet werden. Stand: Dezember 2018“

Somit ist der Bezirk (Stadtplanung, Umweltamt) aufgefordert strukturell tätig zu werden anstatt weiterhin die Anwohnenden in einen völlig nutzlosen und endlosen Kleinkrieg mit den einzelnen Gastronomen zu schicken. Eine Maßname ist es: die Möglichkeit zur Untersagung von Anmeldungen von Schankgewerben schaffen, da die Bedarfe des Kiezes daran gedeckt sind, die Nahversorgung divers zu sein hat und die Lärmbelastungen derart sind, dass eine Nachtruhe nicht mehr gewährleistet werden kann. Meines Erachtens liegen ausreichende Gründe vor zum Schutz der Anwohnenden strukturelle Maßnahmen zu ergreifen und für den Zeitraum bis derartige Maßnahmen wirksam werden keine Fakten zu schaffen und einstweilig keine neuen Schankgenehmigungen und andere rein touristisch ausgerichteten Konsumgewerbe zuzulassen.

 

Zu 2)

Derzeit stehen einige Gewerberäume in dem Abschnitt der Weserstraße und in der Pannierstraße leer, (Weserstr 15 und 208, Weser-. Ecke Pannierstr., Pannierstr.11, und andere). Bekannt ist die Problematik der Häufung von Gastgewerbe: deren extrem hohe Dichte zwischen Weser-und Pannierstraße. Für die Anwohnenden im Bereich des Reuterplatzes sind die an der Kreuzung Reuterstraße gelegenen Gastronomien/Spätis/Imbisse hinzu zu zählen. Die Argumentation zur Frage 1) ist beispielsweise Hinblick auf den Wechsel im mir bekannten Haus Weserstraße 208 - für das meines Wissens keine andere als gastronomische Nutzung einschließlich Schankvorgarten vorgesehen ist - weiter zu konkretisieren:

Aus: https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__4.html: Gaststättengesetz § 4 „Versagungsgründe(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn ......3. der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.“

r den Wechsel im Gewerbe des Hauses Weserstraße 208 Ecke Nansenstraße treffen diese Versagungsgründe zu. Weiter liegt das Gewerbe in einem Altbau. Hier verschärft sich die Problematik, aus: https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.250121.phpBesonders bei Gaststätten in Altbauten kann die häufig nicht ausreichende Schalldämmung zwischen Gaststätte und angrenzenden Wohnungen schon bei normalem Betrieb zu erheblichen Problemen führen.“

Meines Erachtens liegen ausreichende Gründe vor zum Schutz der Anwohnenden strukturelle Maßnahmen zu ergreifen und für den Zeitraum bis derartige Maßnahmen wirksam werden keine Fakten zu schaffen und einstweilig keine neuen Schankgenehmigungen und andere rein touristisch ausgerichteten Konsumgewerbe zuzulassen. So sollten mit den aktuellen Wechsel in den Gastronomien z.B. Weser- Ecke Nansenstr die Chance zur Abkehr von der Kneipenmonokultur genutzt werden und die Belange der Anwohnenden ernst genommen werden.

 
 

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