Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1008/XX
Frage 1: Worin genau besteht die wichtige Impulswirkung, die die neu eröffnete Bar „Zosse“ in der Richardstraße laut Stadtrat Jochen Biedermann auf die Aufwertung des Sanierungsgebietes hat?
Frage 2: Wer ist für unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Bezirks in solchen Fällen die richtige Anlaufstelle?
Begründung: In unserer Straße wurde innerhalb eines Jahres die Eröffnung von zwei Gastronomie-Betrieben mit Biergarten auf der gleichen Höhe der Richardstraße genehmigt: Das „Paulinski Palme“ in der Richardstr. 76 und die „Bar Zosse“ in der Richardstr. 37. Wir als Hausgemeinschaft fühlen uns vor allem von der "Bar Zosse" direkt neben unserem Haus extrem belastet durch Lärm und Kamingeruch. Auf unsere Nachfrage vom 11.07.2018 beim zuständigen Stadtrat Jochen Biedermann erhielten wir als Begründung genannt: Die Bar habe eine „wichtige Impulswirkung für die Aufwertung des kulturell geprägten Bereichs im Südosten des Sanierungsgebiets“. Angesichts der vielen Bars in der Richardstraße fragen wir uns, worin genau diese Impulswirkung bestehen soll.
Wir fühlen uns nicht nur durch den Lärm, der beim Nachhausegehen der Gäste über den langen Hof entsteht, sondern auch durch den Kamingeruch, der in unser aller Wohnungen zieht, extrem gestört. Wir möchten deshalb erneut (wie bereits schriftlich am 9.10.2018 beim Bezirksbürgermeister und dem Stadtrat Herrn Biedermann) offiziell Beschwerde gegen die Entscheidung des Bezirks einlegen. Bisher haben wir von Seiten des Bürgermeisters und Stadtrats keine Antwort erhalten haben. |
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