Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0657/XX
Frage 1 Wann ist mit dem Beginn dieser gutachterlichen Untersuchungen zu rechnen und in welchem Zeitrahmen sollen sie stattfinden?
Frage 2 Können die Betreiber von gastronomischen Betrieben dazu verpflichtet werden, die Bedingungen der ihnen genehmigten Sondernutzung an einer gut einsehbaren Stelle auszuhängen, um größere Transparenz bezüglich der Sondernutzung zu schaffen (deren Bestimmungen im Augenblick scheinbar von fast keinem Betrieb in der Gegend eingehalten werden)?
Hintergrund der Einwohneranfrage: Der Reuterkiez und andere Straßen um die Weserstraße haben seit Jahren mit den Folgen einer immer weiter zunehmenden gastronomischen und touristischen Nutzung zu kämpfen. Besonders in den Sommermonaten belasten Lärm, Verschmutzung und Überfüllung die Nachbarschaft. Die Bürgersteige von Abschnitten der Weserstraße und einiger Seitenstraßen sind ab dem Nachmittag für Passanten teilweise kaum noch passierbar, da sie von der Gastronomie mit Mobiliar versperrt werden, was bei fast allen im Widerspruch zu den Regeln zur Sondernutzung steht. Das Ordnungsamt macht von seinen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten kaum Gebrauch (siehe auch beigelegter Artikel aus der Berliner Zeitung vom 16. 9. 2016, die Situation hat sich seither immer weiter verschlimmert).
Von Vertretern des Bezirks wurde in der Vergangenheit immer wieder „eine aktive Steuerung insbesondere von gastronomischen Einrichtungen“ ins Spiel gebracht, die auf der Basis von gutachterlichen Untersuchungen „Nutzungskonflikte“ planungsrechtlich entgegenwirkt, indem keine weiteren neuen Restaurants und Kneipen mehr genehmigt werden. Diese Maßnahmen wurden für 2018 angekündigt. (Auskunft per Email vom 26. 2. 2018 von Dipl.-Ing. Rolf Groth, Amtsleiter Stadtentwicklungsamt und Fachbereichsleiter Stadtplanung des Bezirksamts Neukölln). |
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