Drucksache - 0510/XX  

 
 
Betreff: Fond für die Kosten der Verlegung von Stolpersteinen für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Piehl, StephanPiehl, Stephan
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Antrag vertagt 2
Antrag vertagt 3
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung dankt dem Bezirksamt für die Umsetzung des von der AfD gestellten Änderungsantrag zur Drs.Nr.: 0221/XX, indem es r die Nachfahren und Angehörigen der Opfer des Nationalsozialismus einen aus Spenden finanzierten Fond mit dem Zweck eingerichtet hat, aus ihm den Ersatz r entwendete Stolpersteine im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements zu finanzieren, und regt an, diesen Fond dauerhaft r Spenden weiter offen zu halten, damit die Beteiligung der Zivilgesellschaft auch für Stolpersteine auf Wunsch derjenigen Nachfahren möglich wird, die die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.

 

Begründung:

 

Die AfD-Fraktion forderte in Ihrem Änderungsantrag:

Das Bezirksamt wird gebeten, für die Nachfahren und Angehörigen der Opfer des Nationalsozialismus ein Fond einzurichten oder bei der Gründung eines kostenübernehmenden Vereins behilflich zu sein“…

Das Bezirksamt hat dieses Ziel unter dem Namen „Erinnerungsfond“ umgesetzt und zu Spenden aufgerufen. Da es damit die letzten Kritiker davon überzeugt haben dürfte, dass dieser Weg sehr erfolgreich sein kann, sollte er weiterhin beschritten werden, um auch bei den Nachfahren und Angehörigen der Opfer des Nationalsozialismus, die einen Erinnerungsstein nicht aus eigenen Mitteln legen lassen können, die Kosten zu übernehmen.

 

Die Fraktionen sind aufgerufen, einen Teil ihrer zum Ende des laufenden Jahres nicht verbrauchten Finanzmittel in diesen Fond mit einfließen zu lassen.

 
 

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