Drucksache - 0376/XX  

 
 
Betreff: Abgabe von Unterlagen durch Jobcenter Neukölln wieder bestätigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:Hammer, DorisBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
VzK
Schlussbericht
VzK vertagt
VzK vertagt 2
VzK vertagt 3
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Jobcenter Neukölln dafür einzusetzen, dass die MitarbeiterInnen des Jobcenters die Abgaben von Unterlagen wieder schriftlich bestätigen, damit ein Nachweis vorliegt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15. November 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, dass die Abgabe von Unterlagen im Jobcenter zu Nachweiszwecken wieder schriftlich bestätigt wird.

 

Wie bereits in der schriftlichen Beantwortung der Großen Anfrage Drs.Nr. 0381/XX (Sitzung der BVV am 13.12.2017, TOP 13.1) durch das Bezirksamt mitgeteilt wurde, hat die Geschäftsführung des Jobcenters die ursprünglich vorgesehene Umstellung des Verfahrens (Eingangsbestätigungen nur noch in Fällen von Fristwahrungen - Widersprüche, Klagen, Anträge und zur Vorlage bei Dritten) wieder zurückgenommen.

 

In der Praxis werden die am Empfang der Eingangszonen abgegebenen Unterlagen wieder durch Aushändigung einer Empfangsbescheinigung bestätigt.

 

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 03.01.2018

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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