Drucksache - 1681/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-78a vom 07.07.2015 („Hermannstraße 134“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüDBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzB + Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

a. Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-78a vom17. Juli 2015 für das Grundstück Hermannstraße 134 und eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 133 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-78a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) in der bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

b. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten II.3.5.4 und II.3.5.6 der anliegenden Begründung beschrieben.

c. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-78a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den ………. 2016

 

 

Dr. Giffey      Blesing

Bezirksbürgermeisterin    Bezirksstadtrat

 

 

 

 

-Schlussbericht-

Der Bebauungsplan XIV-78a, bestehend aus der Planzeichnung vom 17.07.2015 sowie der Begründung vom 11.10.2016 für das Grundstück Hermannstraße 134 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 133 ist am 25.10.2016 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 11.11.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 29 auf Seite 832 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1681/XIX sowie 0523/XIX) als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

 

___________________ _____________________

Dr. Giffey Biedermann

Bezirksbürgermeisterin  Bezirksstadtrat

 
 

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