Drucksache - 0245/XIX  

 
 
Betreff: Kein Hausarrest für Seniorinnen, Senioren und Behinderte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/PIRATENBA/Soz
Verfasser:FraktionsvorsitzendeSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 18.09.2012
3. Version vom 18.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Mai 2012 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der erfolgreiche Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) über den Juni 2012 hinaus weiter finanziert wird.

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF) hat mit Schreiben vom 12.07.2012 mitgeteilt, dass es sich bei dem Begleitservice um ein Beschäftigungsprojekt handelt, das im Rahmen von Arbeitsfördermaßnahmen des Bundes mit ergänzenden Landesmitteln finanziert wurde. Geförderte Beschäftigungsstellen sind jedoch grundsätzlich befristet.

 

Auf Grund der Instrumentenreform des Bundes (Abschaffung verschiedener Förderinstrumente und Reduzierung der Mittel für die Arbeitsförderung) laufen im Sommer die letzten Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante aus, wie sie auch vom Begleitservice genutzt wurden. Das Angebot ruht daher seit dem 27.06.2012.

 

SenAIF hat sich daraufhin nachdrücklich bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg für eine Weiterführung eingesetzt. Im Ergebnis dessen konnte vereinbart werden, dass in Zusammenarbeit mit dem JobCenter Mitte 100 Beschäftigungsstellen für Arbeitssuchende auf Basis des neuen Förderinstrumentes nach dem SGB II, § 16e – Förderung von Arbeitsverhältnissen – für den Begleitservice eingerichtet werden.

 

Gemäß der gemeinsamen Pressemitteilung von SenAIF und VBB vom 22.06.2012 soll der Begleitservice seine Arbeit im Herbst 2012 wieder aufnehmen. Bis dahin werden alle Mitarbeitern/innen vor ihrem Einsatz intensiv geschult und erhalten während ihrer Arbeit ein begleitendes Coaching- und Qualifizierungsangebot.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 
 

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