Auszug - Sicherheit bei Schulbussen  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.19
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 28.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0730/XVIII Sicherheit bei Schulbussen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:fraktionslosfraktionslos
Verfasser:Vierk, ThomasVierk, Thomas
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss

Um die Sicherheit bei sog

Um die Sicherheit bei sog. Schulbussen zu gewährleisten, sollte vor jeder Ausflugsfahrt oder Schullandreise mit privaten Busunternehmen ein Polizeibeamter die Aufgabe übernehmen, den Bus unmittelbar vor Fahrantritt einer augenscheinlichen technischen Prüfung zu unterziehen.

 

BVG-Busse unterliegen ständiger Kontrollen durch den TÜV und der eigenen Werkstätten und können daher von dieser Regelung ausgenommen werden.

 

Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.


 
 

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