Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0730/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Um die Sicherheit bei sog. Schulbussen zu gewährleisten,
sollte vor jeder Ausflugsfahrt oder Schullandreise mit privaten Busunternehmen
ein Polizeibeamter die Aufgabe übernehmen, den Bus unmittelbar vor Fahrantritt
einer augenscheinlichen technischen Prüfung zu unterziehen. BVG-Busse unterliegen ständiger Kontrollen durch den TÜV und
der eigenen Werkstätten und können daher von dieser Regelung ausgenommen
werden. Begründung: Wie aus den Medien in letzter Zeit zu entnehmen war, sind Busse
teilweise in unzureichendem technischen Zustand. Die Sicherheit unserer Kinder
sollte nicht der Sparsamkeit der privaten Busunternehmen zum Opfer fallen. |
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