Auszug - Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2009 bis 2013  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 6.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 28.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0732/XVIII Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2009 bis 2013
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiBA/FinWi
Verfasser:BzBm BuschkowskyBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


- mit Textänderung -

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stimmt der Aufnahme der 890 Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2009 bis 2013 zu.

 

Begründung:

 

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden, in Berlin die Bezirke, in jedem fünften Jahr zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen (Haupt- und Hilfsschöffen) verpflichtet. Die letzte Vorschlagsliste wurde für den Zeitraum 2005 bis 2008 im Jahre 2004 erstellt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung) erforderlich.

 

Maßgebend für das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Vierte Titel des GVG sowie die diesbezüglichen Arbeitsanweisungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Anzahl der in den Listen aufzunehmenden Personen ist von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 04.06.2007 und 12.07.2007 entsprechend der Vorgaben des Präsidenten des Landgerichts Berlin und des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten bestimmt worden.

 

Für den Bezirk Neukölln wurden danach folgende Zahlen festgelegt:

 

a)      Landgericht               84 Hauptschöffen

                            163 Hilfsschöffen

b)Amtsgericht              34 Hauptschöffen

                            65 Hilfsschöffen

Insgesamt                            346 Haupt- und Hilfsschöffen

 

Die Vorschlagsliste beinhaltet mindestens doppelt so viele Personen, wie tatsächlich als einzusetzende Schöffen benötigt werden ( §§ 36 Abs. 4 und 43 GVG).

 

Dementsprechend wurde eine Liste, bestehend aus

 

a)      freiwilligen Bewerbern

b)      Kandidaten, die nach dem Zufallsprinzip aus dem automatisierten Einwohnerregister mit deutscher Staatsangehörigkeit herausgesucht wurden, erstellt.

 

Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Zusammenstellung der Haupt- und Hilfsschöffen ist nach den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben erarbeitet worden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt insoweit der Aufnahme von insgesamt 890 Namen in die Vorschlagsliste zu.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD (20), CDU (17), Grünen (5) und LINKEN (3) bei Enthaltung der GRAUEN (3) und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.


Realisierung:

 

 
 

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