Drucksache - 0732/XVIII  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2009 bis 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiBA/FinWi
Verfasser:BzBm BuschkowskyBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.05.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

                                                                                                        - mit Textänderung -

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stimmt der Aufnahme der 890 Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2009 bis 2013 zu.

 

Begründung:

 

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden, in Berlin die Bezirke, in jedem fünften Jahr zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen (Haupt- und Hilfsschöffen) verpflichtet. Die letzte Vorschlagsliste wurde für den Zeitraum 2005 bis 2008 im Jahre 2004 erstellt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung) erforderlich.

 

Maßgebend für das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Vierte Titel des GVG sowie die diesbezüglichen Arbeitsanweisungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Anzahl der in den Listen aufzunehmenden Personen ist von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 04.06.2007 und 12.07.2007 entsprechend der Vorgaben des Präsidenten des Landgerichts Berlin und des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten bestimmt worden.

 

Für den Bezirk Neukölln wurden danach folgende Zahlen festgelegt:

 

a)       Landgericht          84 Hauptschöffen

                                     163 Hilfsschöffen

      b)   Amtsgericht          34 Hauptschöffen

                                       65 Hilfsschöffen

      Insgesamt                346 Haupt- und Hilfsschöffen

 

Die Vorschlagsliste beinhaltet mindestens doppelt so viele Personen, wie tatsächlich als einzusetzende Schöffen benötigt werden ( §§ 36 Abs. 4 und 43 GVG).

 

Dementsprechend wurde eine Liste, bestehend aus

 

a)       freiwilligen Bewerbern

b)       Kandidaten, die nach dem Zufallsprinzip aus dem automatisierten Einwohnerregister mit deutscher Staatsangehörigkeit herausgesucht wurden, erstellt.

 

Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Zusammenstellung der Haupt- und Hilfsschöffen ist nach den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben erarbeitet worden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt insoweit der Aufnahme von insgesamt 890 Namen in die Vorschlagsliste zu.

 

 

 
 

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