Auszug - Energetische Gebäudesanierung voranbringen  

 
 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 31.08.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0031/XXI Energetische Gebäudesanierung voranbringen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung
Verfasser:Schulze, Karstenvon Chelstowski, Max
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Maßnahmen zu treffen, um die energetische Gebäudesanierung im Bezirk voranzubringen:

 

  1. Das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt „Milieuschutz vs. Klimaschutz“ für das Gebiet Schillerpromenade sowie die Erstellung des Energetischen Quartierskonzepts Gropiusstadt fortzuführen und bei Eigentümern weiterhin um Mitarbeit zu werben. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss vorgestellt und die Übertragbarkeit bzw. Erarbeitung weiterer energetischer Quartierskonzepte geprüft werden.

 

  1. Sich für ein Förderprogramm für energetische Sanierung im Milieuschutz einzusetzen. Das Bezirksamt soll sich im Rat der Bürgermeister und auch auf Landesebene dafür einsetzen, dass ein Förderprogramm aufgelegt wird, das eine warmmietenneutrale energetische Sanierung ermöglicht.

 

  1. Bis dahin sollen die Möglichkeiten, auch in Milieuschutzgebieten über die Mindestanforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes hinaus energetisch sanieren zu können fortgeführt und ausgeweitet werden, wenn durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln und/oder Modernisierungsvereinbarungen sichergestellt ist, dass die Höhe der Umlage dadurch geringer ausfällt oder maximal die Höhe einer Sanierung nach Mindeststandard erreicht.

 

  1. Städtebauliche Erhaltungssatzungen daraufhin zu überprüfen, ob etwaige Einschränkungen für energetische Sanierungen modifiziert oder gestrichen werden können ohne das städtebauliche Ziel zu gefährden. Dem Ausschuss ist über Ergebnisse Bericht zu erstatten.

 

Herr BV von Chelstowski begründet als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Aßmann, Herr BV Stiermann, Herr BV Neudert, Herr BzStR Biedermann

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD(15), der Grünen(11), der CDU(10) und der FDP(3) gegen die Stimmen der LINKEN(9) bei Enthaltung der AfD(4) beschlossen.


  Beschluss: 31.08.2022 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termin 28.02.2023 überschritten und noch nicht realisiert Verantwortlich:
BA/SUV  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 28.02.2023  
Vermerk:

 
 

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