Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-73a („Harzer Straße / Geyer-Werke“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-73a vom 01.11.2021 für das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-73a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.5 und VII 5 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-73a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 14. Juni 2022
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD(16), der Grünen(9), der CDU(10), der AfD(3) und der FDP(3) gegen die Stimmen der LINKEN(4) zugestimmt.
Realisierung:
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