Drucksache - 0359/XXI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-73a („Harzer Straße / Geyer-Werke“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a) Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-73a vom 01.11.2021r das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-73a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.5 und VII 5 der anliegenden Begründung beschrieben.

c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-73a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Juni 2022

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Der Bebauungsplan 8-73a vom 01.11.2021r das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln ist am 22.06.2022 durch Rechtsverordnung des Bezirksamts Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 29.06.2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nummer 34 auf Seite 394 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache Nummer 0359/XXI) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 24.01.2023

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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