Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Wahlen zur Seniorenvertretung – Briefwahl erleichtern
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 5. öffentlichen Sitzung der XXI. Wahlperiode am 16.03.2022 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum Berlin die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen. Mit Schreiben vom 28. April 2022 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gebeten, zu prüfen, inwieweit eine finanzielle Ausstattung im Rahmen der nächsten Wahlen zur Seniorenvertretung dahingehend sichergestellt werden kann, dass zukünftig den Wahlbenachrichtigungen adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahl beigefügt werden können. Wie die zuständige Senatorin mit Schreiben vom 23. Mai 2022 mitteilte, wurde diese Bitte zum Anlass genommen, beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) die Kosten für diese adressierten und frankierten Umschläge zu erfragen. Das ITDZ Berlin teilte der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in diesem Zusammenhang mit, dass die Kosten für die Bedruckung von Kuverts mit Adresse und Freigabevermerk von 950.000 Exemplaren – was der ungefähren Anzahl von Wahlberechtigten entspricht – bei insgesamt 20.607,40 € liegen würde. Das Porto für die Rückantwort richtet sich nach den Preisen der Post. Pro Brief würden hier aktuell 0,85 € pro Brief anfallen. Bei 950.000 Wahlberechtigten würden die Kosten hierfür 807.500 € betragen. Hinzu könnten des Weiteren Kosten für das Einfügen von Einlegern sowie des Drucks von Bürgeranschreiben kommen. Demzufolge würden Zusatzkosten von mindestens 850.000 € für die nächste Seniorenvertretungswahl entstehen, wenn frankierte und adressierte Umschläge den Wahlbenachrichtigungen beigefügt werden würden. Inwiefern der Haushaltsgesetzgeber diesen zusätzlichen Kosten zustimmen wird, kann seitens der Senatsverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Aus Sicht des Bezirksamtes kann dies mit Blick auf die weiter sinkende Wahlbeteiligung jedoch nur ein Baustein zur einer Stärkung der bezirklichen Seniorenvertretungen sein. Sie müssen vielmehr sichtbarer werden und relevanten Einfluss nehmen können. Beides ist bisher nicht gewährleistet. Daher wird sich das Bezirksamt auch über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hinaus für eine Weiterentwicklung des Seniorenmitwirkungsgesetzes einsetzen.
Berlin-Neukölln, 07.06.2022
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen. |
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