Auszug - Übernahme gestiegener Heizkosten für Transferleistungsbeziehende sicherstellen  

 
 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 04.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
0137/XXI Übernahme gestiegener Heizkosten für Transferleistungsbeziehende sicherstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESozial
Verfasser:Frankl, GeorgSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen seines Weisungsrechts die geltenden Regelungen für die Übernahme der Kosten für Heizung im SGB II sowie im SGB XII dahingehend zu ergänzen, dass Nachforderungen für Heizkosten als konkret angemessen zu bewerten sind, wenn sie sich im Rahmen von Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte beruhen. In diesen Fällen ist davon auszugehen ist, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen. Die Prüfung, ob eine Nachforderung sich im Rahmen von Preissteigerungen bewegt, muss von Amts wegen erfolgen, sofern der Erlass der geltenden Regelungen länger als einen Monat vom Ende des Abrechnungszeitraum zurückliegt. Dabei müssen die geltenden Richtwerte um die amtlich ermittelte Preissteigerung für den jeweiligen Energieträger erhöht werden. Die Preissteigerung seit Erlass der geltenden Richtwerte ist beim Statistischen Landesamt Berlin-Brandenburg, alternativ beim Statistischen Bundesamt zu erfragen. Dabei ist die Steigerung für die Energieträger gesondert zu erfragen. Sofern die Summe aus Vorauszahlungen und Nachforderung unterhalb der erhöhten Richtwerte liegt, ist die Nachforderung zu übernehmen.

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.


 
 

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