Auszug - Weiterentwicklung des Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße, IFEK 2.0  

 
 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 13.14
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 23.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
2257/XX Weiterentwicklung des Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße, IFEK 2.0
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Schloßmacher, AndréFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das IFEK zu einem IFEK 2.0 weiterzuentwickeln, weil die 2016 beschlossene Version nicht zeitgemäß ist. Dazu sind folgende Vorschläge zu berücksichtigen:

 

Ziel ist eine gegenüber dem bisherigen IFEK deutlich reduzierte Bebauung und Sicherung des größten Teils dieser biotopisch hoch entwickelten, somit sowohl für innerstädtische Artenvielfalt als auch für Nordneukölln binnenklimatisch äußerst wichtigen Flächen. Auf Jerusalem V sind maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Netzestraße für Wohnungsbau verfügbar. Ein Teil dieser Fläche ist für die Gedenkstätte „Zwangsarbeiterlager“ vorgesehen werden. Erschließung von der Netzestraße her. Die unmittelbar angrenzende Fläche bis hin zur Kapelle wird (im Tausch gegen die bisher vorliegende planfestgestellte Ausgleichsfläche am westlichen Ende des Friedhofs Jerusalem V) planfestgestellte Ausgleichsfläche und damit dauerhaft für die Grüne Infrastruktur des Bezirks gesichert. Auf Jacobi II werden maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Oderstraße bebaut, und zwar mit einer Evangelischen Schule. Schulträger würde die Evangelische Schulstiftung. (Alternativ ist natürlich auch weiterhin eine staatliche Schule denkbar.) Die übrige innere Fläche ist dauerhaft als Grünfläche zu sichern, insbesondere im westlichen Teil (direkt an die künftige Schule angrenzend) mit der Zweckbestimmung: Umweltbildung/Urban gardening. Auch parallel zur Hermannstraße kommt es auf beiden Friedhöfen nicht zu einer Ausweitung der bebaubaren Fläche in die zweite Reihe. Diese Reduzierung ist nunmehr bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Prüfung der Planerfordernisse im Sinne von §1, Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Szczepanski, Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BzStR Eberenz, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kontschieder, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Szczepanski, Herr BzStR Eberenz, Frau BV Manteuffel, Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BV K. Schulze, Frau BV Klein, Frau BzStR'in Korte, Frau BV Fuhrmann, Herr BzStR Eberenz

 

Herr Vorsteher Oeverdieck weist Herr BzStR Eberenz auf § 39 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln hin.

 

Frau BV Fuhrmann stellt einen Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag der LINKEN:

Das Bezirksamt wird gebeten, das IFEK zu einem IFEK 2.0 weiterzuentwickeln, weil die 2016 beschlossene Version nicht zeitgemäß ist.

 

Der Änderungsantrag der LINKEN wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen(8) und der AfD-Neukölln gegen die Stimmen der Grünen(1), der LINKEN und der Gr. FDP(1) bei Enthaltung der Gr.FDP(1) abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen(8) und der LINKEN(1) gegen die Stimmen der CDU, der AfD-Neukölln und der Gr. FDP bei Enthaltung der Grünen(1) und der LINKEN(4) beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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