Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Änderung Geschäftsordnung II § 25 Große Anfragen
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§25 Absatz 3 und 5 werden wie folgt neu gefasst:
Absatz 3 3. Das Bezirksamt beantwortet die Großen Anfragen in der Regel bereits im Vorfeld der BVV schriftlich und nimmt im Rahmen der Besprechung zu Nachfragen Stellung. Das Bezirksamt übermittelt über die/den Vorsteher/in den Fraktionen und fraktionslosen Bezirksverordneten spätestens am Tag vor der Sitzung der BVV die schriftlichen Antworten.
Absatz 5 5. Bei der Beratung von Großen Anfragen hat als erstes die/der Fragesteller/in das Wort. Danach wird den Fraktionen zunächst der Reihenfolge ihrer Stärke entsprechend, dann den Gruppen und den fraktionslosen Bezirksverordneten das Wort erteilt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Kenntnis genommen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen