Auszug - Neukölln erklärt den Klimanotstand  

 
 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 24.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
1420/XX Neukölln erklärt den Klimanotstand
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEUmwelt- und Naturschutz
Verfasser:Hammer, DorisSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Neukölln stellt fest, dass die globale Klimakrise auch die Stadt Berlin und damit den Bezirk Neukölln erreicht hat und erklärt für den Bezirk Neukölln den Klimanotstand. Die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen ist eine Aufgabe von höchster Priorität. Die BVV Neukölln bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Die BVV Neukölln sieht vor allem bezirkliche Handlungsmöglichkeiten durch die Nutzung regenerativer Energie und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in bezirklichen Gebäuden und Gebäuden die vom Bezirk genutzt werden, die Umsetzung einer klimagerechten, energiesparenden Raum- und Bauleitplanung, die umweltverträgliche Verkehrsentwicklung mit dem Ziel der Verkehrs-vermeidung, Förderung des ÖPNV und umweltschonender Verkehrsmittel, ein kommunales Energiemanagement und die Förderung energieeffizienter Investitionen, die umweltfreundliche Beschaffung sowie Abfallvermeidung sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Beratung im Sinne des Klimaschutzes, mit dem Ziel Bürger und Privatwirtschaft zu sensibilisieren und zu motivieren, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zur konkreten Umsetzung der vorgenannten Handlungsmöglichkeiten beschließt die BVV Neukölln die folgenden Punkte: Bei allen Vorlagen der BVV Neukölln wird die Rubrik „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „positiv“, „keine“ und „negativ“ als Pflichtbestandteil eingeführt. Wird die Auswirkung mit „negativ“ eingestuft, muss die jeweilige Auswirkung ausführlich dargestellt und die zwingende Erforderlichkeit des Beschlusses begründet werden, damit die BVV vor einer Entscheidung die negativen Auswirkungen auf das Klima einschätzen und abwägen kann. Alle Entscheidungen des Bezirksamtes sind auf ihre Auswirkungen auf das Klima zu prüfen und unter die Prämisse einer bestmöglichen Klimaverträglichkeit zu stellen. Das Bezirksamt wird ersucht ein Klimaschutzkonzept für den Bezirk Neukölln zu erstellen, in dem bezirklichen Klimaschutzziele klar definiert und Verfahrensschritte zu deren Umsetzung aufgezeigt werden. Dazu gehören beispielsweise die klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten und auch Bestandsgebäuden, ein Mobilitätsmanagement für den Bezirk und die Standorte des Bezirksamtes sowie ein Energiemanagement für Gebäude im bezirklichen Fachvermögen. Die BVV Neukölln ersucht das Bezirksamt, jährlich der BVV Neukölln und der Öffentlichkeit über die Maßnahmen, Fortschritte und Schwierigkeiten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Umsetzung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes öffentlichkeitswirksam zu berichten. Die BVV Neukölln fordert andere Bezirke, die Stadt Berlin, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, ebenfalls den Klimanotstand auszurufen und jeweiligen Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz zu ergreifen. Die BVV Neukölln fordert kommunalen Unternehmen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten für den Klimaschutz auseinanderzusetzen und die BVV Neukölln über Ihre Aktivitäten zum Klimaschutz zu informieren.

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.


 
 

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