Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bezirkliche Wochen für Rückkehrer
Frau Zielisch begründet den Antrag.
Herr Hikel nimmt zum Antrag und dessen Begründung Stellung.
Die Behauptung es gebe eine “kulturfremde Massenmigration“ in Neukölln entspringt einem Jargon der Rechten und ist zutiefst rassistisch. Er suggeriert nicht nur falsche Fakten (Massenmigration) sondern impliziert auch, dass es eine „reine“ deutsche Kultur gebe, in der Menschen mit anderen kulturellen- und religiösen Prägungen keinen Platz hätten, eben die so benannten “kulturfremden“. Diese Zuschreibungen gegenüber Menschen, die in den letzten Jahrzehnten aus unterschiedlichen, menschlich sehr nachvollziehbaren Gründen, bei uns Schutz gesucht haben und suchen, ist undemokratisch und menschenverachtend. Zudem entbehren sie jeglicher gesetzlichen Grundlage in Deutschland. Deutschland hat seiner historischen und humanitären Verpflichtung gegenüber Flüchtlingen im Grundgesetz Ausdruck verliehen. Zur Erinnerung: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ Artikel 16, Absatz 1. Die Verpflichtung der EU Schutzbedürftige aufzunehmen ist in der Charta der Grundrechte verankert.
Die Idee, den geflohenen Menschen eine Möglichkeit und Perspektive der Rückkehr in Ihre alte Heimat anzubieten ist u.a. ein Bestandteil der Arbeit, die in Flüchtlingsunterkünften stattfindet. Die IOM (Internationale Organisation für Migration) bietet hierzu spezielle Beratungen und Programme an. Die Sicherheits-Situation in den jeweiligen Herkunftsländern ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann sogar innerhalb eines Landes große Unterschiede aufweisen.
Auch die Rückkehrmöglichkeit der einzelnen Betroffenen muss individuell betrachtet werden und dementsprechend werden sie gegebenenfalls beraten. Allein aus diesem Grund erübrigt sich eine öffentliche Veranstaltung zu den Rückkehrmöglichkeiten von Geflohenen.
Mit Ja-Stimme der Fraktion der AfD und Nein-Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und Linken wird der BVV die Ablehnung des Antrags empfohlen. |
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