Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-36 („Siedlung Neue Heimstatt – Grauwackeweg / Muschelkalkweg“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-36 vom 04.09.2018 / 13.06.2019 für das Gelände der Siedlung Neue Heimstatt im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-36 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.4 und III 4.6 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-36 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020
___________________ _____________________ Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.
Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Morsbach, Herr BV Scharmberg, Herr BV Blesing, Herr BV K. Schulze
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der AfD und der Gr. FDP zugestimmt.
Realisierung:
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