Auszug - Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.18
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0726/XX Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDVorsteher/in
Verfasser:1. Schröter, Steffen
2. Beitritt: Fraktionslose, Zielisch, Anne
Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, die Schulleiter der Neuköllner Schulen aufzufordern, zur Durchsetzung eines normalen Unterrichts, § 63 Absatz 2 Berliner Schulgesetz anzuwenden und sicherzustellen, dass im Fall von körperlicher Gewalt unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geeignete Ordnungsmaßnahmen nach §63, Absatz 2 getroffen werden, die dem Lehrer ermöglichen, seine Lehrtätigkeit angstfrei und ohne Unterbrechung fortzusetzen.________________________________________________

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur überwiesen.


 
 

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