Auszug - Abwendungsvereinbarungen  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 11.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0806/XX Abwendungsvereinbarungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SUV
Verfasser:Wewer, BertilBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Herr Laumann verweist auf die Begründung im Antrag, aus der sich die wesentliche Intention des Antrags ergibt. Mit dem Antrag soll eine breite Diskussion angestoßen werden, ob und welche Regelungen davon in Neukölln angewendet werden können. Die Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann unterstützt diese Diskussion ausdrücklich. Verschärfungen wären ein großer Schritt für einen effektiveren Schutz der Mieter*innen. Die Stadt München betritt mit den Änderungen Neuland, diese sind jedoch nicht 1:1 auf Berlin übertragbar.

 

Die Münchner Verschärfungen sind auch bereits in der Berliner Verwaltung bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat eine erste Synopse und Bewertung vorgenommen, ob und inwieweit eine Verschärfung auch in Berlin möglich wäre. Er hat sich hierzu auch bereits am 05.10.2018 mit Herrn Staatssekretär Scheel ausgetauscht. Die Senatsverwaltung ist demnach bemüht, in den nächsten 3 - 4 Monaten eine neue Musterregelung zu erarbeiten.

 

Der Bezirk hat gleichwohl schon folgende Verschärfungen in seine Abwendungsvereinbarung aufgenommen:

-          vertragsstrafenbewehrte Mietpreisbremse,

-          bei grundständiger Modernisierung Verpflichtung zur Offenlegung (Beweislastumkehr)

-          Absenkung der Modernisierungsumlage auf 8%

 

Dadurch wird die Notwendigkeit einer berlinweit einheitlichen Regelung nicht ersetzt, auf die Neukölln aber nicht warten will.

 

In der Durchsetzung wird es darauf ankommen, Eigentümer zu einer Unterschrift zu bewegen, die bestimmte Rendite- und Geschäftsmodelle unattraktiv machen. Es bedarf hier insgesamt der Unterstützung durch die Landesebene, auch bei gerichtlichen Verfahren. Derzeit sind zwei Neuköllner Vorkaufsfälle bei Gericht anhängig.

 

Für die Vorsitzende wäre die Erörterung des gesamten Themas auch im Milieuschutzbeirat vorstellbar. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet sie um Abstimmung.

 

SPD, Grüne und Linke stimmen für den Antrag, CDU, AfD und BN-AfD stimmen dagegen, Enthaltungen liegen nicht vor. Im Ergebnis ist der Antrag damit mehrheitlich angenommen.


 
 

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