Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. als beratendes Mitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Bezirkselternausschusses Kita an.
Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.
Frau Anne-Marie Lorenz hat ihr Mandat als stellvertretendes beratendes Mitglied vorzeitig niedergelegt. Der Bezirkselternausschuss Kita hat Herrn Stefan Lorenzkowski als Nachfolger für Frau Lorenz als stellvertretendes beratendes Mitglied gemeldet.
stellvertretendes, ordentliches Mitglied mit beratender Stimme
Stefan Lorenzkowski (Bezirkselternausschuss Kita)
Liecke
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der AfD und der AfD-Neu beschlossen. |
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