Auszug - Wohnungsbau blockiert?  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0570/XX Wohnungsbau blockiert?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Förster, ChristopherFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Vorsitzende fasst den bisherigen Stand der Debatte aus der vergangenen Sitzung zusammen, begrüßt den Eigentümer Herrn Köhnk und bittet die CDU den Antrag nochmals zu begründen. Frau Bülck führt aus, dass die Intention des Antrags bekannt ist und eine erneute Begründung nicht erforderlich ist.

 

Herr Köhnk bittet, den Status Quo darstellen zu dürfen und erhält das Wort. Als Miteigentümer hat er das Grundstück vor etwa zwei Jahren erworben. Es besteht eine Baugenehmigung für 71 Wohneinheiten in drei Baukörpern für das hintere Gelände. Einige Bestandteile der Baugenehmigung (z.B. Tiefgarage) wurden anders als vom Voreigentümer gewertet und ein Änderungsantrag für die Veränderung der Grundrisse und für die Tiefgarage (zusätzlich 200 Fahrradstellplätze) gestellt. Bezüglich der Mauer zum Comeniusgarten hat er sich mit Herrn Vierck verständigt und die Mauer bleibt erhalten und wird standfest gemacht.

 

Aus seiner Sicht gibt es drei Möglichkeiten die Baustelle auf dem hinteren Grundstücksgelände mit den Baumaterialien zu beschicken. Bevorzugt würde eine temporäre Baustraße vom Karl-Marx-Platz. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen ein Rückbau und eine vollständige Neuanlegung der Grünanlage nach den Wünschen des Bezirkes. Hierbei wären die Vorderhäuser, welche im Übrigen einen erheblichen Reparaturrückstau aufweisen, nicht tangiert. Die zweite, jedoch nachteilige Variante wäre ein Abriss des Vorderhauses (sechs Wohneinheiten) bzw. Quergebäudes (fünf Wohneinheiten). Bei einem Neubau im Anschluss würden unter Ausnutzung der GFZ jedoch 17 (VH) bzw. 13 (QG) Wohneinheiten entstehen. Die Wohnfläche würde von rd. 2.800 m2 auf 3.360 m2 steigen. Herr Köhnk ist sich dessen bewusst, dass ein Abriss nicht möglich ist, gleichwohl sollte darüber nachgedacht werden. Hier wäre sodann auch ein Anteil an gefördertem Wohnraum denkbar. Die dritte Variante wäre eine Vergrößerung der Durchfahrtswege vom Vorderhaus/Quergebäude auf den hinteren Grundstücksbereich.

 

Herr Schloßmacher möchte wissen, ob der Verwaltung alle drei Varianten bekannt sind. Herr BzStR Biedermann kann nur die ersten beiden Varianten bestätigen, die Vergrößerung des Durchfahrtswegs war hier als Vorschlag bisher nicht bekannt.

 

Herr Laumann erkundigt sich zur Möglichkeit eines Baukrans mit Langauslage. Die wurde nach Aussage von Herrn Köhnk geprüft, ist aufgrund der nicht ausreichenden Belastbarkeit des U-Bahntunnels nicht umsetzbar. Frau Krotter fragt nach den Wohnungsflächen und erhält von Herrn Köhnk zur Ansicht eine Übersicht mit den gegenübergestellten Flächen. Herr Wittke moniert den Diskussionsverlauf. Es wurde heute dafür extra Herr Kittelmann vom SGA eingeladen, um die erste Variante zu erörtern. Die Vorsitzende erteilt daraufhin Herrn Kittelmann das Wort.

 

Herr Kittelmann begründet daraufhin die ablehnende Entscheidung seines Amtes zur Baustraße. Es handelt sich hierbei um eine per Gesetz geschützte Grünanlage. Der dortige Spielplatz hat eine umfangreiche Geräteausstattung und wird stark genutzt. Ausgehend von den bekannten Plänen des Eigentümers stellt eine Baustraße einen erheblichen Eingriff in den bestehenden Vegetationsverbund dar. Diese gut entwickelte grüne Kulisse wieder aufzubauen, würde Jahre, wahrscheinlich sogar Jahrzehnte dauern. Zudem ist eine verkehrstechnische Realisierung am Karl-Marx-Platz wegen der beengten Straßenverhältnisse aus Verwaltungssicht nicht umsetzbar.

 

Herr Wittke teilt die Argumentation grundsätzlich, jedoch wäre die Baustelleneinrichtung nur von temporärer Dauer. Herr Kittelmann führt dazu aus, dass in der Summe so viele Faktoren, auch wenn nur temporär, zusammenkommen, das eine andere Entscheidung nicht möglich war. Der Spielplatz ist darüber hinaus in einem ohnehin schon unterversorgten Gebiet von erheblicher Bedeutung. Für Herrn Köhnk ist dieses Argument nicht stichhaltig und zeigt anhand einer Bauskizze den Abstand zwischen Baustraße und Spielplatz. Aus seiner Sicht ist eine Wendemöglichkeit für LKW gegeben.

 

Herr Scharmberg verweist auf die gesetzlich geschützte Grünfläche. Es wird sich daher für eine Baustraße keine Mehrheit finden. Er wendet sich an die CDU und möchte wissen, warum hier von Blockade gesprochen wird. Es wurde alles frühzeitig erörtert. Für Frau Bülck stellt sich der Diskussionsverlauf wieder so dar, dass nur erklärt wird, was nicht geht. Die erste Variante ist für Herrn Laumann nicht genehmigungsfähig. Das ein Baukran nicht möglich ist, ist für ihn auch nachvollziehbar. Er hält die dritte vorgestellte Variante für überlegenswert.

 

Herr Wittke bittet Herr Kittelmann um genaue Auskünfte zu den bei einer Baustraße beantragten sechs Baumfällungen, da der Durchmesser vergleichsweise gering erscheint, zudem an Herrn Köhnk gerichtet um Angaben zur Bauzeit. Herr Wewer möchte wissen, ob die Kellerstatik zur dritten Variante geprüft wurde, welches Herr Köhnk bestätigt. Diese werden verfüllt. Die Statiker bereiten hierfür bereits einen Antrag vor – vorbehaltlich der heutigen Ergebnisse. Herr Morsbach fragt, ob mit einer Vergrößerung der Durchfahrtswege ein Teilabriss der vorderen Wohnhäuser einhergeht. Dies wird durch Herrn Köhnk verneint. Die Vorsitzende sieht hier eine Gefährdung der Wohnhäuser, welche Herr Köhnk ebenfalls verneint. Hier wäre u.a. auch eine Prüfung durch die Bau- und Wohnungsaufsicht erforderlich. Die Bauzeit ist mit ca. 1 ½ Jahren angesetzt. Darüber hinaus stellt sich die Frage eines Rückbaues der potenziellen Baustellendurchfahrten.

 

Herr Groth erfragt die Flächen, die bei einer Vergrößerung der Durchfahrt verloren gehen. Herr Köhnk führt hierzu aus, dass im 1. OG jeweils Fläche wegfällt. Die Gewerberäume im Erdgeschoss stehen leer, ebenso die Wohnung im 1. OG Vorderhaus. Demnach wären nur mit einer Mietpartei Verhandlungen notwendig. Sodann fällt pro Wohnung ein Raum weg. Bei der Wohnung im Vorderhaus sind von den 100m2 dann 20 m2 betroffen, die 54m2 große 2-Zimmer-Wohnung wäre dann eine 1-Zimmer-Wohnung. Herr Kittelmann geht auf die Frage von Herrn Wittke ein. Laut Info-System zu den Grünanlagen handelt es sich um neun Bäume (unterschiedliche Arten), die sodann gefällt werden müssten. Es zählt hierbei nicht der Durchmesser sondern der Baumumfang. Zudem muss hierbei die Auswirkung auf die gesamte grüne Kulisse betrachtet werden.

 

Frau Bülck betont, dass es wichtig ist, bauen zu können. In diesem Zusammenhang sollte die dritte, heute neu bekannt gewordene Variante mit dem Eigentümer geprüft werden. Sofern hier seitens der Verwaltung Bereitschaft besteht, würde der Antrag zurückgestellt werden. Herr Scharmberg entgegnet, dass sich keiner gegen die Bebauung ausgesprochen hat, jedoch die Möglichkeiten zur Umsetzung des Bauvorhabens unterschiedlich bewertet werden.

 

Die Vorsitzende bittet Herr BzStR Biedermann um Stellungnahme. Zunächst sichert er zu, dass sich der Bezirk, wenn er angesprochen wird, mit dem Sachverhalt auch befasst. Zugleich weist er die Vorwürfe, dass die Verwaltung das Bauvorhaben blockiert, entschieden zurück. Es wurde mehrere Gespräche mit dem Eigentümer geführt und die beiden ersten, bekannten Varianten diskutiert. Für diese waren jedoch keine politischen Mehrheiten zu finden. Auch wenn die Zusammenarbeit durch die Vorfälle in der Winterzeit derzeit belastet ist, wird sich die Verwaltung selbstverständlich mit der heute vorgestellten dritten Variante befassen. Herr Groth und er haben die Bauskizze hierzu mit Interesse betrachtet, gleichwohl ist es für eine abschließende Würdigung heute noch zu früh.

 

Die CDU stellt den Antrag daraufhin zunächst zurück.


 
 

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